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AGB
Vertrag 
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- Die Betreiberin der Hundepension nimmt Gasthunde für
einen mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum in ihre Obhut. Auf Wunsch konnte
der Besitzer die Anlagen der Hundepension vorab besichtigen.
- Die Betreiberin der Hundepension ist nicht verpflichtet, die
Besitzverhältnisse des Gasthundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben
des Kunden, die aus dem Vertrag, aus den Eintragungen im jeweils
vorzulegenden Impfausweis und aus dem Haftpflichtversicherungs- nachweis hervor gehen.
- Die in der Hundepension angestrebte Haltungsform ist die der Tier-Gruppenbildung.
Dem Kunden ist bekannt, dass in dieser Hundepension
eine isolierte Einzelhaltung von Gasthunden nur in besonderen
Ausnahmefällen (z.B. soziale
Unverträglichkeit, einsetzende Läufigkeit oder durch plötzlich auftretende Erkrankungen) oder auf ausdrücklichen Wunsch
durch ergänzende schriftliche Vereinbarung durchgeführt wird.
Der Kunde gibt seinen Hund auf eigene Verantwortung in die Hundepension. Ihm ist bewusst, dass es bei Auseinandersetzungen zwischen
den Hunden zu Verletzungen kommen kann.
- Die endgültige Einschätzung über
die Verträglichkeit der
Hunde untereinander obliegt der Betreiberin der Hundepension. Sie
versichert, ihre langjährige Erfahrung und ihre Kompetenz einzusetzen,
um Risiken für Gesundheit und Leben der ihr anvertrauten Hunde so gering
wie möglich zu halten.
- Die Betreiberin der Hundepension übernimmt keine Haftung
bei auftretenden Erkrankungen, Verletzungen oder im Todesfall eines
Gasthundes.
- Ansteckend erkrankte Hunde
und läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen.
Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes unvermutet läufig werden, wird
sie von den anderen Gästen separiert. Der daraus resultierende Mehraufwand
wird dem Kunden pauschal mit 120 € in Rechnung gestellt.
- Sollte eine Hündin während des Aufenthalts unbeabsichtigt
gedeckt
werden, übernimmt die Hundepension Martina Nebel keinerlei Haftung.
- Der Kunde versichert bei der
Übergabe seines Hundes in
die Obhut der Hundepension, dass für seinen Hund eine gültige
private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung des Hundehalters besteht. Der Kunde übernimmt die Kosten für eventuelle
weitergehende Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese aufgrund
der nicht vorhandenen Zwingerverwahrung nicht von der
Haftpflicht ausgeglichen werden.
Der Kunde versichert bei der Übergabe
seines Hundes in
die Obhut der Hundepension weiterhin, dass sein Hund gemäß der gesetzlichen
Vorschriften gechipt und amtlich gemeldet ist, bzw.
weist die Chip-Nummer durch die vorgenommene Eintragung
im Impfausweis nach.
- Der Kunde bestätigt bei Übergabe seines Hundes in die
Obhut der Hundepension, dass von seinem Hund keine bekannte Gefahr für Menschen
ausgeht.
- Der Kunde versichert, dass sein Hund gesund ist und
weist alle tierärztlich vorgesehene Pflichtimpfungen inklusive einer
Tollwutimpfung durch Einträge im Impfausweis des Gasthundes nach. Dieser Ausweis
verbleibt während des Aufenthaltes des Gasthundes in der Hundepension. Soweit eine
Entwurmungskur im Zeitraums von 3 Monaten vor Beginn der
Unterbringung in der Pension nicht nachgewiesen werden kann, bleibt es der
Hundepensions- betreiberin überlassen, eine Entwurmungskur nachzuholen. Die
Kosten trägt der Kunde.
- Der Kunde überträgt der Hundepensionsbetreiberin,
bzw. von ihr
Beauftragten die Entscheidung, ob und wann bei Bedarf ein Tierarzt zu
konsultieren ist. Alle erforderlichen Kosten werden vom Hundehalter getragen
und sind bei Abholung des Hundes sofort in bar zu begleichen.
- Die Hundepensionsbetreiberin übernimmt
keine
Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter
Utensilien (z.B. Decken, Halsbänder, Leinen, Näpfe oder Liegeplatz-Körbchen).
- Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen, die
er über seinen Hund schriftlich oder mündlich gegenüber der Hundepensions-Betreiberin oder
gegenüber einer / eines von der Betreiberin Beauftragten gemacht hat,
wahrheitsgetreu sind.
- Angegebene Preise verstehen sich inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kostenfreie Rücktritte
von Reservierungs-Buchungen in Zeiträume mit hoher
Nachfrage sind bis
10 Werktage vor dem gebuchten Zeitraum möglich.
- Der abgeschlossene Vertrag behält seine Gültigkeit auch
für
zukünftig weitere Unterbringungen des im Vertrag namentlich genannten
Hundes / der dort namentlich genannten Hunde.
- Wenn ein Kunde kein (oder nicht ausreichendes)
eigenes Futter für seinen Hund / seine Hunde für den Zeitraum der
Betreuung mitbringt, wird sein Einverständnis vorausgesetzt, dass das in
der Hundepension üblicherweise eingesetzte Hundefutter gefüttert wird.
- Der Kunde
verpflichtet sich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen.
Wenn der Hund ohne Absprache nicht, bzw. verspätet abgeholt wird, werden
zusätzliche Tage mit einem Aufschlag von 50% berechnet.
- Abgabe und Abholung des Gasthundes erfolgen immer
nach zuvor getroffener Vereinbarung, üblicherweise im Zeitraum von Montag
bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr. Individuelle Absprachen unter
Berücksichtigung der jeweils aktuell gültigen Preise sind möglich.
- Für alle von der Hundepension erbrachten Leistungen
gelten die jeweils gültigen und dem Kunden zur Kenntnis gebrachten Preise.
Die Unterbringung wird pro Übernachtung berechnet. Fällt bei Buchungen unterhalb
eines Zeitraumes von drei Tagen die Übernachtung zeitanteilig auf
einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird ein ergänzender Tagespreis berechnet
(Beispiel: Abgabe Freitag Nachmittag und Abholung am nachfolgenden
Sonntag. Der Aufenthalt wird mit zwei Übernachtungseinheiten und einer ergänzenden
Tageseinheit berechnet ).
- Die Hundepension behält sich vor, die Aufenthaltsgebühren bei einer Buchung (bzw. bei einer Platzreservierung) im voraus zu verlangen.
- Persönliche Vertrags- und Registrierungsdaten
unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich zur internen Verarbeitung erhoben,
und
für Rechnungsstellungen verwendet.
- Einige
Geländebereiche der Hundepension werden mit Videokameras
überwacht und deren Signaldaten vorüber gehend aufgezeichnet,
bzw. zu internen Zwecken maximal für eine Dauer
von sieben Tagen elektronisch gespeichert.
- Mit der Unterschrift des Vertrags bestätigt der
Kunde spätestens bei der Abgabe seines Hundes in die Obhut der Tierpension, deren AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
Badbergen, den
02.01.2010
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