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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Martina Nebel

  1. Die Betreiberin der Hundepension nimmt Gasthunde für einen mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum in ihre Obhut. Auf Wunsch konnte der Besitzer die Anlagen der Hundepension vorab besichtigen.
  1. Die Betreiberin der Hundepension ist nicht verpflichtet, die Besitzverhältnisse des Gasthundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Kunden, die aus dem Vertrag, aus den Eintragungen im jeweils vorzulegenden Impfausweis und aus dem Haftpflichtversicherungs- nachweis hervor gehen.
  1. Die in der Hundepension angestrebte Haltungsform ist die der Tier-Gruppenbildung. Dem Kunden ist bekannt, dass in dieser Hundepension eine isolierte Einzelhaltung von Gasthunden nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. soziale Unverträglichkeit, einsetzende Läufigkeit oder durch plötzlich auftretende Erkrankungen) oder auf ausdrücklichen Wunsch durch ergänzende schriftliche Vereinbarung durchgeführt wird. Der Kunde gibt seinen Hund auf eigene Verantwortung in die Hundepension. Ihm ist bewusst, dass es bei Auseinandersetzungen zwischen den Hunden zu Verletzungen kommen kann.
  1. Die endgültige Einschätzung über die Verträglichkeit der Hunde untereinander obliegt der Betreiberin der Hundepension. Sie versichert, ihre langjährige Erfahrung und ihre Kompetenz einzusetzen, um Risiken für Gesundheit und Leben der ihr anvertrauten Hunde so gering wie möglich zu halten.
  1. Die Betreiberin der Hundepension übernimmt keine Haftung bei auftretenden Erkrankungen, Verletzungen oder im Todesfall eines Gasthundes.
  1. Ansteckend erkrankte Hunde und läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes unvermutet läufig werden, wird sie von den anderen Gästen separiert. Der daraus resultierende Mehraufwand wird dem Kunden pauschal mit 120 € in Rechnung gestellt.
  1. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts unbeabsichtigt gedeckt werden, übernimmt die Hundepension Martina Nebel keinerlei Haftung.
  1. Der Kunde versichert bei der Übergabe seines Hundes in die Obhut der Hundepension, dass für seinen Hund eine gültige private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung des Hundehalters besteht. Der Kunde übernimmt die Kosten für eventuelle weitergehende Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese aufgrund der nicht vorhandenen Zwingerverwahrung nicht von der Haftpflicht ausgeglichen werden.
    Der Kunde versichert bei der Übergabe seines Hundes in die Obhut der Hundepension weiterhin, dass sein Hund gemäß der gesetzlichen Vorschriften gechipt und amtlich gemeldet ist, bzw. weist die Chip-Nummer durch die vorgenommene Eintragung im Impfausweis nach.
  1. Der Kunde bestätigt bei Übergabe seines Hundes in die Obhut der Hundepension, dass von seinem Hund keine bekannte Gefahr für Menschen ausgeht.
  1. Der Kunde versichert, dass sein Hund gesund ist und weist alle tierärztlich vorgesehene Pflichtimpfungen inklusive einer Tollwutimpfung durch Einträge im Impfausweis des Gasthundes nach. Dieser Ausweis verbleibt während des Aufenthaltes des Gasthundes in der Hundepension. Soweit eine Entwurmungskur im Zeitraums von 3 Monaten vor Beginn der Unterbringung in der Pension nicht nachgewiesen werden kann, bleibt es der Hundepensions- betreiberin überlassen, eine Entwurmungskur nachzuholen. Die Kosten trägt der Kunde.
  1. Der Kunde überträgt der Hundepensionsbetreiberin, bzw. von ihr Beauftragten die Entscheidung, ob und wann bei Bedarf ein Tierarzt zu konsultieren ist. Alle erforderlichen Kosten werden vom Hundehalter getragen und sind bei Abholung des Hundes sofort in bar zu begleichen.
  1. Die Hundepensionsbetreiberin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Utensilien (z.B. Decken, Halsbänder, Leinen, Näpfe oder Liegeplatz-Körbchen).
  1. Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen, die er über seinen Hund schriftlich oder mündlich gegenüber der Hundepensions-Betreiberin oder gegenüber einer / eines von der Betreiberin Beauftragten gemacht hat, wahrheitsgetreu sind.
  1. Angegebene Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kostenfreie Rücktritte von Reservierungs-Buchungen in Zeiträume mit hoher Nachfrage sind bis 10 Werktage vor dem gebuchten Zeitraum möglich.
  1. Der abgeschlossene Vertrag behält seine Gültigkeit auch für zukünftig weitere Unterbringungen des im Vertrag namentlich genannten Hundes / der dort namentlich genannten Hunde.
  1. Wenn ein Kunde kein (oder nicht ausreichendes) eigenes Futter für seinen Hund / seine Hunde für den Zeitraum der Betreuung mitbringt, wird sein Einverständnis vorausgesetzt, dass das in der Hundepension üblicherweise eingesetzte Hundefutter gefüttert wird.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen. Wenn der Hund ohne Absprache nicht, bzw. verspätet abgeholt wird, werden zusätzliche Tage mit einem Aufschlag von 50% berechnet.
  1. Abgabe und Abholung des Gasthundes erfolgen immer nach zuvor getroffener Vereinbarung, üblicherweise im Zeitraum von Montag bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr. Individuelle Absprachen unter Berücksichtigung der jeweils aktuell gültigen Preise sind möglich.
  1. Für alle von der Hundepension erbrachten Leistungen gelten die jeweils gültigen und dem Kunden zur Kenntnis gebrachten Preise. Die Unterbringung wird pro Übernachtung berechnet. Fällt bei Buchungen unterhalb eines Zeitraumes von drei Tagen die Übernachtung zeitanteilig auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird ein ergänzender Tagespreis berechnet (Beispiel: Abgabe Freitag Nachmittag und Abholung am nachfolgenden Sonntag. Der Aufenthalt wird mit zwei Übernachtungseinheiten und einer ergänzenden Tageseinheit berechnet ).
  1. Die Hundepension behält sich vor, die Aufenthaltsgebühren bei einer Buchung (bzw. bei einer Platzreservierung) im voraus zu verlangen.
  1. Persönliche Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich zur internen Verarbeitung erhoben, und für Rechnungsstellungen verwendet.

  2. Einige Geländebereiche der Hundepension werden mit Videokameras überwacht und deren Signaldaten vorüber gehend aufgezeichnet, bzw. zu internen Zwecken maximal für eine Dauer von sieben Tagen elektronisch gespeichert.
  1. Mit der Unterschrift des Vertrags bestätigt der Kunde spätestens bei der Abgabe seines Hundes in die Obhut der Tierpension, deren AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

Badbergen, den 02.01.2010 


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